# Preisblatt L02 – Netto-Einheitspreise für Rahmenvertrag Animationsvideos

## Leistungsrahmen
Die Preispositionen beziehen sich auf animierte Kurzvideos zur Landtagswahl 2027 im Hochformat 9:16 mit einer Regellänge von ca. 1 Minute. Der Preisansatz umfasst eine Masterfassung ohne Sprecher- oder synthetisches Voice-over, ohne kreative Varianten und mit barrierearmer Ausgestaltung nach BITV 2.0 im Rahmen des Animationsformats.

Die Abrufmenge ist nicht fest vorgegeben. Die Netto-Einheitspreise sind deshalb so angelegt, dass bei drei bis vier einminütigen Abrufen pro Jahr eine Budgetorientierung von ca. 21.000 EUR netto pro Jahr gewahrt bleibt. Die volle Rahmenbudgetorientierung von ca. 105.000 EUR netto inklusive Optionen bleibt damit mengenabhängig steuerbar.

## Preispositionen und Netto-Arbeitswerte
| Pos. | Leistungsumfang | Einheit | Kalkulationsannahme | Arbeitswert netto Basislaufzeit | Optionsjahr 1 netto | Optionsjahr 2 netto | Plausibilitätsfokus |
|---|---|---:|---|---:|---:|---:|---|
| 1 | Animiertes Kurzvideo 9:16, ca. 1 Minute, inklusive redaktioneller Verdichtung, Storyboard-/Styleframe-Ableitung, Motion Design, Schnitt, Ton-/Grafikabstimmung, Export und BITV-2.0-orientierter Ausspielung | EUR pro fertiger Videominute | Leaner Motion-Design-Prozess aus einer freigegebenen Masterfassung; keine Sprecheraufnahme, kein Voice-over, keine Variantenproduktion | 4.500,00 | 4.725,00 | 4.961,25 | Trägt bei mehreren Abrufen pro Jahr den Hauptanteil des Jahresbudgets und lässt Spielraum für Zusatzleistungen. |
| 2 | Zusätzliche Korrekturschleife nach abgestimmter Basisfassung, z. B. Text-/Timing-Anpassungen, kleinere Motion-Änderungen und Exporterneuerung | EUR pro Korrekturschleife je Video | Aufwand für Redaktion, Motion-Anpassung, Projektkoordination und erneuten Export; keine Neukonzeption | 450,00 | 472,50 | 496,13 | Als klarer Einzelabruf kalkuliert, damit zusätzliche Änderungsbedarfe nicht in den Minutenpreis eingemischt werden. |
| 3 | Technische Formatadaption aus einer freigegebenen Masterfassung, z. B. Anpassung an zusätzliche Seitenverhältnisse oder Exportvorgaben | EUR pro zusätzlicher Formatadaption | Ableitung aus bestehender Animation ohne neue kreative Variante und ohne zusätzliche Motiv-/Szenenentwicklung | 350,00 | 367,50 | 385,88 | Niedriger als die Hauptproduktion, weil Konzeption, Designsystem und Animation bereits angelegt sind. |

## Ausfülllogik im Preisblatt
| Feldart | Behandlung |
|---|---|
| Netto-Einheitspreisfelder | Befüllung je Preisposition mit den oben genannten Arbeitswerten. |
| Optionsfelder | Optionsjahr 1 mit +5,00 % auf den Basiswert; Optionsjahr 2 kumuliert mit +10,25 % auf den Basiswert. |
| Mengen-, Summen- und Wertungsfelder | Bleiben Rechenbereiche; die Werte ergeben sich aus Einheiten, Mengenannahmen und vorhandener Berechnungslogik. |
| Umsatzsteuer-/Bruttobereiche | Nur aus Nettofeldern und Steuerlogik ableiten; keine gesonderte Preisinterpretation als eigene Einheit. |
| Geschützte oder vorgegebene Felder | Bleiben in Struktur und Inhalt unverändert. |

## Budgetplausibilität
| Abrufbild | Preislogische Einordnung |
|---|---|
| Drei einminütige Videos plus Korrektur- und Adaptionsreserve | Komfortabler Korridor innerhalb der jährlichen Budgetorientierung. |
| Vier einminütige Videos plus kleinere Zusatzleistungen | In der Basislaufzeit weiterhin steuerbar; Zusatzabrufe bleiben transparent einzeln bepreisbar. |
| Höhere Abrufmengen oder mehrere Zusatzadaptionen je Video | Steuerung über Einzelabrufe, damit das Rahmenbudget nicht durch pauschale Mischpreise belastet wird. |

Die Preislogik trennt Hauptleistung, Zusatzkorrekturen und Formatadaption klar voneinander. Dadurch bleibt der Rahmenvertrag trotz nicht festgelegter Videoanzahl über Einzelabrufe steuerbar.
